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Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

 

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter zu sorgen. Hierfür hat der Gesetzgeber besondere Vorschriften erlassen. Man spricht allgemein von den „Fürsorgepflichten des Arbeitgebers“.

Die Fürsorgepflichten des Arbeitgeber für Mitarbeiter im Ausland sind besonders umfassend, da ein Auslandsaufenthalt immer eine besondere Herausforderung darstellt und mit besonderen Risiken verbunden ist. Nach aktueller Rechtsprechung können schon Schadenersatzansprüche entstehen, wenn der Mitarbeiter nicht ausreichend über die jeweiligen Arbeits- und Lebensumstände im Ausland informiert wurde.

Außerdem muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer und mitreisende Familienangehörige während des Auslandsaufenthaltes ausreichend krankenversichert sind. Ein Rücktransport im Falle gesundheitlicher Beeinträchtigung muss ebenfalls gewährleistet werden.

Art und Umfang der Fürsorgepflichten hängen im starken Maße von Reisedauer und Zielland ab. Für einen Kurzaufenthalt in der Schweiz sind weniger Informationen bereit zu stellen, als für einen mehrjährigen Aufenthalt in China.

Mit MIA können Sie immer die richtige Menge an Information und Absicherung bereitstellen.

Auf der Internetseite www.mia-plus.de finden Sie alle weiteren Informationen.

 

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